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Neben dem Internationalen Energie Programm (IEP) der Internationalen Energieagentur (IEA) ist Österreich auch als Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) verpflichtet, Mindestvorräte in Form von Pflichtnotstandsreserven (PNR) zu halten. Diese internationalen Verpflichtungen der Republik Österreich erfüllt ELG als „Zentrale Bevorratungsstelle“ der Republik Österreich durch den im Erdölbevorratungsgesetz 2012 (EBG) determinierten Auftrag, jederzeit jene Mengen an Erdöl und Erdölprodukten, sowie biogenen Roh- und Kraftstoffen vorrätig zu halten, die sicherstellen, dass Österreich eben diesen Verpflichtungen entsprechen kann.

Als privatrechtlich organisierte Gesellschaft übernimmt ELG als gesetzlicher Lagerhalter gemäß § 8 EBG 2012 mit befreiender Wirkung Vorratspflichten für Importeure von Erdöl, Erdölprodukten, Biokraftstoffen und Rohstoffen zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen.

Mit den von ELG und deren Vertragspartnern gehaltenen Mengen (rd. 2,7 Millionen Tonnen Erdöleinheiten) ist eine Krisenversorgung Österreichs für rund 90 Tage sichergestellt, wodurch die Republik Österreich rasch und effizient auf maßgebliche Krisenvorräte im Rahmen der 90-tägigen Krisenvorsorge zurückgreifen kann.

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