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Verordnung vom 23. September 2022

Aufgrund der 349. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird die ELG angewiesen, innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen ab dem 23.09.2022 aus ihren Erdölproduktbeständen 60.000 Tonnen Diesel dem Mineralölmarkt zur Verwendung anzubieten.

Die Freigabe erfolgt an die Vorratspflichtigen gemäß § 4 EBG2012 mit aufrechtem Vertragsverhältnis zur Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H. in jenem Verhältnis, welches ihrem Anteil an der an die Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H. übertragenen Gesamtvorratspflicht der Bevorratungsperiode 2022/23 entspricht.

Von dieser Lenkungsmaßnahme betroffene Vorratspflichtige erhalten in den kommenden Tagen weiterführende Unterlagen.

Für Auskünfte kontaktieren Sie uns per E-Mail (bitte verwenden Sie den Betreff "Energie-Lenkungsmaßnahmen") oder unter der Telefonnummer +43 3136 82300 114.

 

Verordnung vom 12. Juli 2022

Aufgrund der 276. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird die ELG angewiesen, innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten ab dem 15.07.2022 aus ihren Erdölproduktbeständen 100.000 Tonnen Diesel und 45.000 Tonnen Halbfabrikate dem Mineralölmarkt zur Verwendung anzubieten.

Die Freigabe bezüglich Diesel erfolgt an die Vorratspflichtigen gemäß § 4 EBG2012 mit aufrechtem Vertragsverhältnis zur Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H. in jenem Verhältnis, welches ihrem Anteil an der an die Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H. übertragenen Gesamtvorratspflicht der Bevorratungsperiode 2022/23 entspricht.

Die Zuführung der freigegebenen Pflichtnotstandsreserven bezüglich Diesel erfolgt entsprechend nach einem objektiven Verteilungsschlüssel auf Basis der Gesamtbevorratungsmenge.

Von dieser Lenkungsmaßnahme betroffene Vorratspflichtige erhalten in den kommenden Tagen weiterführende Unterlagen.

Für Auskünfte kontaktieren Sie uns per E-Mail (bitte verwenden Sie den Betreff "Energie-Lenkungsmaßnahmen") oder unter der Telefonnummer +43 3136 82300 114.

 

Verordnung vom 1. Juli 2022

Aufgrund der 265. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird die Höhe der Pflichtnotstandsreserve vorübergehend neu festgesetzt.

Vorratspflichtige haben abweichend von § 5 Abs. 1 EBG 2012 ab 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 je 22,22% des Vorjahresimportes als Pflichtnotstandsreserven zu halten.

Danach gilt ab 1. November 2022 wieder die Bevorratungsverpflichtung in Höhe von 25% gem. § 5 Abs. 1 EBG 2012.

Für betroffene Unternehmen reduziert sich damit die Bevorratungsverpflichtung von 25% auf 22,22% im oben genannten Zeitraum. Analog reduzieren sich anteilsmäßig auch die Kosten.

Für Auskünfte kontaktieren Sie uns per E-Mail (bitte verwenden Sie den Betreff "Energie-Lenkungsmaßnahmen") oder unter der Telefonnummer +43 3136 82300 114.

 

Verordnung vom 4. Juni 2022

Wie diversen Medienberichten zu entnehmen ist, kam es am 3. Juni 2022 zu einem mechanischen Zwischenfall in der Rohöldestillationsanlage der OMV Raffinerie Schwechat. Aus diesem Grund wird sich die Inbetriebnahme der Raffinerie, welche sich seit 19. April 2022 in einem Wartungsstillstand befindet, deutlich verzögern. Das genaue Ausmaß des Schadens und die Dauer des Stillstands werden noch geprüft.

Aufgrund dieses aktuellen Engpasses hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie am 4. Juni 2022 eine Verordnung zur Freigabe eines Teiles der strategischen Reserven erlassen. Darin wird die Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H. angewiesen, für einen Zeitraum von 14 Tagen aus ihren Erdölproduktbeständen oder aus Erdölproduktbeständen, die von einem Dritten für die Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H. gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 EBG 2012 gelagert werden, 1
12.000 Tonnen Diesel sowie 56.000 Tonnen Benzin der OMV Downstream GmbH zur Verwendung zuzuführen.

Mit dieser Freigabe soll eine unterbrechungsfreie Versorgung des österreichischen Marktes sichergestellt werden.

Für Auskünfte kontaktieren Sie uns per E-Mail (bitte verwenden Sie den Betreff "Energie-Lenkungsmaßnahmen") oder unter der Telefonnummer +43 3136 82300 114.

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