gemäß
§ 14 Umweltinformationsgesetz (UIG)
(Störfallinformation)
Als zentrale Bevorratungsstelle der Republik Österreich stellen wir höchste Ansprüche an uns selbst und dazu gehört auch der verantwortungsvolle Umgang mit gefährlichen Stoffen. Der Gesetzgeber sieht gemäß den Regelungen im UIG vor, dass die Bevölkerung Zugang zu umfassenden Informationen über die bestehenden Risiken und die dafür getroffenen Vorsorgemaßnahmen erhält.
Details darüber finden Sie hier: Störfallinformation