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Als “Zentrale Bevorratungsstelle“ der Republik Österreich leistet die Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H. (ELG) einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Bevorratungszieles von 90 Tagen und somit zur Sicherung der Energieversorgung Österreichs bei Versorgungsengpässen.
Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist das Erdölbevorratungsgesetz 2012 (EBG) zur Haltung von Mindestvorräten, die den täglichen Durchschnittsnettoeinfuhren für 90 Tage entsprechen. Erreicht wird die 90tägige Vorratspflicht durch die Verpflichtung, ab 1. Juli eines jeden Jahres 25% der im Vorjahr getätigten Importe an Erdöl, Erdölprodukten und biogenen Roh- und Kraftstoffen als Pflichtnotstandsreserven (PNR) zu halten.
Das Erdölbevorratungsgesetz 2012 wurde am 21. März 2020 mit Bundesgesetzblatt Nr. BGBl. I Nr. 17/2020 kundgemacht und ist somit mit 22. März 2020 in Kraft getreten.
Insbesondere darf auf die Verschiebung des Beginns der Bevorratungsperiode um 3 Monate von 1. April auf 1. Juli und die Übergangsbestimmungen des § 30 Abs. 4 und Abs. 5 Erdölbevorratungsgesetz 2012 hingewiesen werden.